Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB 97 0712
Artikulator volladjustierbar ausleihen
Artikulator volladjustierbar ausleihen
Arbeiten & Organisieren
BEB 97 0712 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung ist nach Gerätekosten und Verweildauer berechenbar.
- Vergleich BEB 97 BEB ZT
- Spitta Kommentar
- nach Gerätekosten und Verweildauer berechenbar
- Herstelleranweisungen zur Ausführung und Grundeinstellung (Justierung) beachten und an den Ausleiher weitergeben.
- Qualitätsmerkmal
keine
- Argumentationshilfe bei Erstattungskürzungen
Funktion und Zweck der Leistung
Die beb-97-Nr. 0712 beschreibt das Ausleihen eines volladjustierbaren Artikulators für die zahntechnische Arbeit. Diese Leistung dient der exakten Nachbildung der individuellen Kieferbewegungen des Patienten, um die Montage und Anpassung von Zahnersatzmodellen präzise durchzuführen. Diese Leistung ermöglicht die detailgenaue Okklusionsanalyse und trägt dazu bei, Funktion, Ästhetik und Langzeitstabilität des Zahnersatzes sicherzustellen. Der Artikulator wird in der Regel vom gewerblichen Dentallabor an den Zahnarzt/Behandler ausgeliehen, damit dieser die Artikulation der Modelle mit der Mundsituation vergleichen kann.Eigenständige zahntechnische Leistung
Das Ausleihen eines volladjustierbaren Artikulators stellt eine eigenständige zahntechnische Leistung dar. Diese Leistung beinhaltet die Auswahl des geeigneten Geräts, die fachgerechte Handhabung, die Justierung und die Nutzung für die präzise Modellbearbeitung. Das Ausleihen eines volladjustierbaren Artikulators erfordert spezialisiertes Fachwissen, Erfahrung im Umgang mit Artikulatoren und ein hohes Maß an Genauigkeit und ist in anderen Laborpositionen nicht enthalten.Keine Abbildung im BEL II
Die beb-97-Nr. 0712 ist im BEL II nicht abgebildet. Es existiert keine Position, die den spezifischen organisatorischen, technischen und fachlichen Aufwand für das Ausleihen und die sachgerechte Nutzung eines volladjustierbaren Artikulators abbildet. Eine Abrechnung über andere Positionen würde den tatsächlichen Aufwand nicht korrekt widerspiegeln und ist daher sachlich nicht gerechtfertigt.Medizinische Notwendigkeit und Patientennutzen
Das Ausleihen eines volladjustierbaren Artikulators ist medizinisch notwendig, um eine patientenindividuelle, präzise Versorgung sicherzustellen. Nur so können Okklusion, Funktionalität und langfristige Stabilität des Zahnersatzes gewährleistet werden. Für den Patienten ergeben sich dadurch eine optimale Passung, Kaukomfort, die Schonung der Kiefergelenke und eine ästhetisch hochwertige Versorgung.Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Die Dokumentation umfasst zur Nachvollziehbarkeit Ausleihprotokolle, Einstellungsdaten, Nutzungsnachweise und gegebenenfalls Rückgabebestätigungen. Alle Arbeitsschritte vom Ausleihen über die Nutzung bis zur Rückgabe des Artikulators sind nachvollziehbar dokumentiert, sodass die eigenständige, qualifizierte zahntechnische Leistung vollständig belegbar ist.









