Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 021 4
Basis für Stützstiftregistrierung
Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) – für Stützstiftregistrierung
BEL II 021 4 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Digitale Zentrikregistrate (z. B. Zebris®) sind nicht Bestandteil dieser Leistung.
- Werden in beiden Kiefern jeweils Bisswälle angebracht, ist trotzdem nur einer hiervon abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Im Zusammenhang mit der L-Nr. 021 4 kann einmal je Behandlungsfall zusätzlich die BEL 022 0 (Bisswall) abgerechnet werden.
- Auch die Materialkosten für das Registrierbesteck können zusätzlich zur BEL 021 4 abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine StützstiftregistrierungErläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 021 4 ist je Kiefer abrechenbar. Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach BEL 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die BEL 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar. Neben der BEL 021 4 ist die BEL 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Das Ziel eines Stützstiftregistrates ist die Neueinstellung der Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer, um die Kondylen zentrisch, seitengleich und nicht verschoben in den beiden Gelenkgruben zu positionieren.
- Die Basis für eine Stützstiftregistrierung wird in der Regel aus selbsthärtendem Kunststoff hergestellt und erzeugt die Grundlage für die aufzubringende Schreibplatte sowie den Schreibstift.
- Zur weiteren Fixierung wird in der Regel auch (mindestens) ein zusätzlicher Wachswall angebracht.
Hinweise zur Rechnungslegung
Oftmals werden konfektionierte Registrierbestecke benutzt, die mehrfach verwendbar sind. Dies sollte dann auf der Rechnung entsprechend vermerkt sein.