Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 511 0
Protrusionselement UKPS
Montage Protrusionselement für Unterkieferprotrusionsschiene
BEL II 511 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Protrusionselement, jedoch maximal nur zweimal
- Nicht abrechenbar
- Leistungen, die nicht mit „UKPS“ bezeichnet sind, können nicht im Zusammenhang mit der Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
Je nach Schienenvariante sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 511 0 möglich:
- BEL 001 5 (Modell UKPS)
- BEL 002 5 (Doublieren eines Modells UKPS)
- BEL 011 5 (Fixator UKPS)
- BEL 012 5 (Mittelwertartikulator UKPS)
- BEL 020 5 (Vorbereiten Bissgabel UKPS)
- BEL 021 7 (Individueller Löffel UKPS)
- BEL 501 0 (Basen UKPS)
- BEL 502 0 (Vestibuläre Protrusionsgleitflächen UKPS)
- BEL 510 0 (Befestigungselement Protrusionselement UKPS)
- BEL 520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS)
- BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement UKPS)
- BEL 933 5 (Versandkosten UKPS)
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt:
Montage und Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen nach der BEL 510 0. Das Protrusionselement nach der BEL 511 0 muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.Erläuterung zur Abrechnung
Die BEL 511 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene bis zu zweimal abrechenbar.Die BEL 511 0 ist auch für die Erneuerung eines Protrusionselements abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
Die BEL 511 0 stellt die Folgeleistung der BEL 510 0 (Befestigungselement Protrusionselement UKPS) dar und beschreibt das verwendete Protrusionselement.Hinweise zur Rechnungslegung
Da es sich bei den Leistungen zur Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene um neue Leistungen innerhalb des BEL II handelt, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.