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beb ZT
BEB Zahntechnik® – Teil 1
- 29. Juli 2025
- Lesezeit: 2min
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Die Abrechnung privater zahntechnischer Leistungen basiert auf einer Vielzahl von Positionen, die in der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB 97) festgehalten sind. 2009 hat der VDZI zusätzlich die BEB Zahntechnik® auf den Markt gebracht.
Diese beiden Abrechnungslisten bilden das Fundament für die Preisgestaltung und die Erstattungsfähigkeit zahntechnischer Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung.
Innerhalb der BEB Zahntechnik® kam es u.a. 2024 zu umfangreichen Änderungen und neuen Leistungspositionen.
Wie in der BEB 97 oder auch im BEL II sind diese Leistungen in unterschiedliche Hauptgruppen unterteilt.
| (0)Leistungsnummer | Erläuterung zum Inhalt | Hinweise in der BEB | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| 1.01.01.0 Modell RA | Anmischen ohne Vakuum, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, Qualitätskontrolle | Reparaturmodell einfach, anatomisches Modell für Löffel, jedes andere einphasige Modell, dass ohne Vakuum angerührt wird | Diese Modell kann sowohl aus Hartgips als auch aus Superhartgips gefertigt werden. Auch "halbe" Modelle wären möglich, bzw. nicht ausgeschlossen. |
| 1.01.02.0 Modell FUM | Anmischen ohne Vakuum, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, Qualitätskontrolle | Funktionsrandmodell, Unterfütterungsmodell, Modell für Metallbasis | Der Hinweis "Modell für Metallbasis" beschreibt nicht das Modell aus feuerfester Masse. Die L-Nr. 1.01.02.0 "Modell FUM" kann bei Unterfütterungen nicht für den Konter abgerechnet werden (diese wäre die L-Nr. 1.01.01.0 "Modell RA"). |
| 1.01.03.0 Modell KSPG | Anmischen unter Vakuum, ausgießen, aufwendiges Trimmen, versäubern, Qualitätskontrolle | KFO-Modell, Set-Up-Modell, PA-Modell, Gutachtermodell | Sollte das Modell "KSPG" bei KFO-Aparturen dubliert werden, kann die L-Nr. 1.01.03.0 "Modell KSPG" ggf. mehrfach berechnet werden. |
| 1.01.04.0 Modell HFL | Trägermasse anmischen, Frässtumpf oder Objekt fassen, Oberfläche ausgleichen | Hilfsmodell, Fräsmodell, Lötmodell | Der Begriff "Hilfsmodell" lässt einen großen Interpretationsspielraum zu. D. h. die L-Nr. 1.01.04.0 "Modell HFL" könnte ggf. auf für ein Modell aus feuerfester Masse abgerechnet werden. |
| 1.01.05.0 Modell RG | Abformung besonders vorbereiten, anmischen unter Vakuum, Funktionsrand berücksichtigen, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, Qualitätskontrolle | Mit reponierten Elementen, Gipssockel | Die L-Nr. 1.01.05.0 "Modell RG" kann nicht berechnet werden, wenn der Sockel aus einer Kunststoffbasis (z. B. Zeiser®) oder einer Kunststoffschale (z. B. Modell-tray®) besteht. |
| 1.01.06.0 Modell RK | Abformung besonders vorbereiten, anmischen ohne Vakuum, Funktionsrand berücksichtigen, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, Qualitätskontrolle | Mit reponierten Elementen, Kunststoffsockel, -schale | Die L-Nr. 1.01.06.0 "Modell RK" kann nicht berechnet werden, wenn der Sockel aus Gips besteht. |
Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterung und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander
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