Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© magnific.com/nymphoenix

Befundklasse 6 Instandsetzungen 6.2

  • 19. August 2026
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz




6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese

Festzuschuss 6.2

Der Festzuschuss 6.2 deckt verschiedene Wiederherstellungsmaßnahmen ab. Folgende Maßnahmen werden zur Instandsetzung von Kunststoffanteilen an zahntechnischen Prothesen durchgeführt:

  • Bruchreparaturen an Prothesenbasen oder anderen Kunststoffstrukturen
  • Wiederbefestigung von Halte- und Stützvorrichtungen, z.B. Klammern oder Auflagen
  • Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderen Verbindungselementen, die der Fixierung der Prothese dienen
  • Wiederbefestigung und Erneuerung von Sekundärteilen bei Kugelkopfankern in Kombination mit bereits vorhandenen Wurzelstiftkappen

Beispiel 1:

  • UK-Bruchreparatur einer Totalprothese
  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell – UK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1
801 0Grundeinheit ZE1
802 2LE Bruch1
933 0Versandkosten2nicht im Eigenlabor


Beispiel 2:

Erneuerung der einarmigen gebogenen Haltevorrichtung an Zahn 16 an der Oberkiefer-Interims-Teilprothese mit der Notwendigkeit einer Abformung.

  • Patient: GKV
  • Abformung: OK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1
801 0Grundeinheit1
380 0Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung1
802 4LE Basisteil Kunststoff1für das palantinale Gegenlager der gebogenen Klammer
933 0Verandkosten2nicht im Eigenlabor


Beispiel 3:

OK – Wiederbefestigen einer Sekundärteleskopkrone

  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell – OK/UK (Prothese „steckt“ in Abdruck)

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1
005 3Modell nach Überabdruck1
012 0Mittelwertartikulator1
134 9Sekundärteil befestigen1
933 0Versandkosten2nicht im Eigenlabor


Anmerkung: Bei dem Festzuschuss 6.2 ist die BEL-L-Nr. 002 3 „Verwendung von Kunststoff“ nicht abrechenbar.

Innerhalb des BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.