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Cover-Denture-Prothese im UK mit vestibulär verblendeten Teleskopkronen auf 34, 43, 44 (EM)

  • 19. März 2025
  • Lesezeit: 2min
  • 1 Kommentare
Fallbeispiel zur zahntechnischen Abrechnung einer Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer mit vestibulär verblendeten Teleskopkronen aus Edelmetall.




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Regelversorgung
empfohlen

(0)BEL IIAbrechenbare LeistungenMengeBemerkung
001 0Modell2
005 1Sägemodell1
005 3Modell nach Überabdruck1
005 5Fräsmodell1
012 0Mittelwertartikulator2
021 2Funktionslöffel1
021 3Basis für Bissregistrierung1
021 5Basis für Aufstellung1bei Cover-Denture-Prothese
022 0Bisswall1
024 0Übertragungskappe Kunststoff/Metall3
120 0Teleskopierende Krone3
155 0Konditionierung je Zahn/Flügel3
161 0Zahnfleisch Kunststoff3
164 0Vestibuläre Verblendung Komposit3
201 0Metallbasis1
301 0Aufstellung Grundeinheit1
302 0Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn11
361 0Fertigstellung Grundeinheit1
362 0Fertigstellen je Zahn11
933 0Versandkosten8nicht im Praxislabor
Mat.Legierunggr.
Mat.Frontzähne5
Mat.Seitenzähne6


Notizen

In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt und die anzufertigende Arbeit auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen.

Die Position 120 0 ist einmal je erstellte „Teleskopierende Krone“ abrechenbar. Die Position „Teleskopierende Krone“ beinhaltet den Sägestumpf/Einzelstumpf, Lötungen und Verbindungen.

Das bei dieser Leistung gefertigte Kontrollmodell kann selbstverständlich über BEL II als Modell (001 0) zusätzlich abgerechnet werden. Die abrechenbare Anzahl der Modelle ist nicht auf die Anzahl der genommenen Abdrücke begrenzt.

Individueller Löffel oder Funktionslöffel?
Obwohl beide Abformlöffel möglich sind, wird der Abformlöffel nach L-Nr. 021 2 am häufigsten für eine Cover-Denture-Prothese (FZ 4.1) verwendet. Die Wahl des Abformlöffels obliegt dem Zahnarzt.

L-Nr. 021 2 Funktionslöffel
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Funktionsabdrucklöffel aus Kunststoff für einen zahnlosen Kiefer oder bei stark reduziertem Restgebiss.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 021 2 ist bei einem zahnlosen Kiefer oder bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen abrechenbar.

Vs.

L-Nr. 021 1 Individueller Löffel
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Individueller Abdrucklöffel aus Kunststoff für vollbezahnten oder teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer, wenn eine Funktionsabformung nicht notwendig oder möglich ist.
Erläuterungen zur Abrechnung
Das Doppelabdruckverfahren mit einem Konfektionslöffel erfüllt nicht den Leistungsinhalt.

Anmerkung:

  • Einige Versicherungen und KZVen akzeptieren die Abrechnung der L-Nr. 160 0 nur mit der L-Nr. 161 0 und die L-Nr. 164 0 nur mit der L-Nr. 165 0. Bitte befragen Sie im Zweifelsfall Ihre zuständige KZV.
  • Anstelle der L-Nr. 806 0 „Gegossenes Basisteil“ ist die L-Nr. 201 0 „Metallbasis“ einmal abrechenbar. Dies wurde mit dem Rundschreiben 1/2021 des GKV‐Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker‐Innungen (VDZI) festgelegt.




Kommentare 1

13.03.2025 – Mario Gattermann, Wernigerode
Die 8060 wird doch durch die 2010 ersetzt.
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