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Neue Regelungen: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen jetzt einheitlich im Gelben Heft

  • 19. Januar 2026
  • Lesezeit: 4min
  • 0 Kommentare
Die geltenden Änderungen finden Sie in den BEMA-Leistungsnummern FUZ1–6 hier auf Ihrem Abrechnungsportal.




Mit dem Beschluss des G-BA vom 15. Mai 2025 wird ein wichtiger Schritt für die Mundgesundheit von Kindern umgesetzt.
Ab dem 01.01.2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bundesweit einheitlich im Gelben Heft dokumentiert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Änderung am 24. Juni 2025 offiziell bestätigt.

Damit endet die bislang uneinheitliche Praxis mit regionalen Kinderzahnpässen. Eltern erhalten künftig eine übersichtliche, bundesweit einheitliche Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge – analog zu den bekannten ärztlichen U-Untersuchungen.

Warum diese Änderung wichtig ist

Frühkindliche Karies zählt weiterhin zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter. Studien zeigen, dass bereits im Alter von drei Jahren rund 13–15 % der Kinder betroffen sind – in sozial benachteiligten Gruppen sogar deutlich mehr.
Der G-BA betont, dass insbesondere frühe Diagnostik, strukturierte Vorsorge und intensive Elternberatung entscheidend sind, um Karies, Schmerzen, Essprobleme und invasive Behandlungen (z. B. unter Narkose) zu vermeiden.

Die Integration der zahnärztlichen Vorsorge in das Gelbe Heft verfolgt daher zwei zentrale Ziele:

  • Mehr Sichtbarkeit der zahnärztlichen Vorsorge für Eltern.
  • Höhere Inanspruchnahme, da Zahnarzttermine nun ebenso präsent sind wie ärztliche Vorsorgen.


Das ist neu im Gelben Heft

Übersicht über alle zahnärztlichen Untersuchungen (Z1–Z6)
Direkt hinter der Teilnahmekarte des U-Hefts findet sich künftig eine Übersicht über sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Alter von 6 bis 72 Monaten:

Mit Klick auf die jeweilige FUZ-Leistungsnummer gelangt man direkt zu weiteren Informationen über die korrekte Abrechenbarkeit und Dokumentation im Abrechnungsportal.

  • Z1 (6.–9. Monat): FUZ1
  • Z2 (10.–20. Monat): FUZ2
  • Z3 (21.–33. Monat): FUZ3
  • Z4 (34.–48. Monat): FUZ4
  • Z5 (49.–60. Monat): FUZ5
  • Z6 (61.–72. Monat): FUZ6

So erkennen Eltern auf einen Blick, wann welche Untersuchung vorgesehen ist.

Einheitliche Elterninformationen
Zu jeder Altersstufe enthält das Gelbe Heft leicht verständliche Informationsseiten, unter anderem zu:

  • typischem Zahndurchbruch,
  • möglichen Befunden (z. B. Plaque, Karies, Kreidezähne),
  • altersgerechter Ernährung,
  • Fluoridanwendung und Mundhygiene,
  • anschaulichen Grafiken zur Zahnentwicklung.

Diese Informationen unterstützen Eltern dabei, die Zahngesundheit ihres Kindes aktiv zu begleiten.

Standardisierte Befunddokumentation
Für jede Untersuchung stehen strukturierte Dokumentationsfelder zur Verfügung, u. a. für:

  • Plaque
  • Initialkaries/Defekt
  • Frontzahntrauma
  • Gingivitis
  • Hypomineralisation (MIH)
  • Einschätzung des Kariesrisikos
  • Hinweise zu Zahnpflege, Gewohnheiten und Fluoridnutzung

So wird die Zahngesundheit über mehrere Jahre hinweg transparent und nachvollziehbar dokumentiert.


Alte und neue Leistungen im Vergleich

Mit der Einführung des Gelben Hefts wurden auch die BEMA-Positionen umbenannt. Die Leistungsinhalte bleiben gleich, die Abrechnung erfolgt jedoch künftig altersbezogen über neue Positionen.

(0)Bisherige BEMA-PositionNeue BEMA-Position
(ab 01.01.2026)
Altersbereich
FU1aFUZ16.–9. Lebensmonat
FU1bFUZ210.–20. Lebensmonat
FU1cFUZ321.–33. Lebensmonat
FU2FUZ434.–48. Lebensmonat
FU2FUZ549.–60. Lebensmonat
FU2FUZ661.–72. Lebensmonat


Mit Klick auf die jeweilige FUZ-Leistungsnummer gelangt man direkt zu weiteren Informationen über die korrekte Abrechenbarkeit und Dokumentation im Abrechnungsportal.


Wichtig für Praxen:

Die frühere Sammelposition FU2 wird durch drei altersdifferenzierte Leistungen ersetzt. Eine korrekte Alterszuordnung ist daher zwingend erforderlich.


Was bedeutet das für Eltern?
Eltern profitieren mehrfach von der neuen Regelung:

  • klare Erinnerung an Vorsorgetermine,
  • transparente Befunde im vertrauten Gelben Heft,
  • konsistente Empfehlungen zu Fluorid, Ernährung und Mundhygiene,
  • bessere Abstimmung zwischen Kinderärzten und Zahnärzten. Damit steigen die Chancen, Karies frühzeitig zu erkennen oder ganz zu vermeiden.


Fazit
Die bundesweit einheitliche Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft ist ein Meilenstein der Prävention. Sie schafft Klarheit, stärkt die Elterninformation und verbessert die Verzahnung medizinischer und zahnmedizinischer Vorsorge.

Für Zahnarztpraxen bedeutet dies mehr Struktur und Rechtssicherheit, für Familien mehr Orientierung und für Kinder die besten Voraussetzungen für gesunde Zähne von Anfang an.

Ein zusätzlicher Vorteil: Die FU-Untersuchungen sind nicht budgetiert und damit auch aus wirtschaftlicher Sicht attraktiv für die Praxen.


Weitere Informationen rund um die neue Regelung zu zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen:

Die wichtigsten Infos zur Abrechenbarkeit und Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen findest Du im Menü unter „Verzeichnisse“, „Zahnmedizin“, „BEMA“ und „Konservierende und chirurgische Leistungen“.

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