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GKV-GOÄ 2706
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Unterkiefer – einschließlich Osteosynthese
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Unterkiefer – einschließlich Osteosynthese
GKV-GOÄ 2706 Schnellcheck
Punktzahl:145
- Abrechenbar
- je Osteotomie
- auch mehrfach
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2687 (allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers)
- GKV-GOÄ 2688 (Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur)
- GKV-GOÄ 2690 (operative Reposition und Fixation)
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2697 (Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen), auch mehrfach
- GKV-GOÄ 2698 (Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer), auch zweimal
- GKV-GOÄ 2584 (Nervlösung, -verlagerung, -einbettung)
- GKV-GOÄ 2675 (Vestibulumplastik)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2706
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2706 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2706 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.









