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BEB ZT 5.56.03.0
Sekundärteleskop-, -konuskrone für Teilverblendung konstruieren

Sekundärteleskop-, -konuskrone für Teilverblendung konstruieren

BEB ZT 5.56.03.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Bei verblockten Sekundärteilen ist die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ zusätzlich berechenbar.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.

  • Nicht abrechenbar
    • Für vollanatomische Sekundärkronen ist diese Leistung nicht berechenbar.
check
Abrechenbar
  • Bei verblockten Sekundärteilen ist die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ zusätzlich berechenbar.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für vollanatomische Sekundärkronen ist diese Leistung nicht berechenbar.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,1814,08
      1,2815,26
      1,3516,10


      Planzeit in Min. (gerundet): 8,00

    • Hinweise

      Hinweise zur Abrechnung:

      • Die L-Nr. 5.56.03.0 „Sekundärteleskop-, -konuskrone für Teilverblendung konstruieren“ beinhaltet das Element „für Teilverblendung“. Dies deutet darauf hin, dass die Krone teilweise verblendet wird.
      • Der Begriff „Verblendung“ bezieht sich auf das Auftragen einer Schicht aus zahnfarbenem Material auf die sichtbare Oberfläche der Krone, um sie ästhetisch ansprechender und natürlicher aussehen zu lassen.
      • „Teilverblendung“ bedeutet, dass nur ein Teil der Krone verblendet wird.
      • „Konstruieren CAD/CAM“ besagt, dass die Krone mithilfe der CAD/CAM-Technologie hergestellt wird. CAD steht für Computer Aided Design und CAM für Computer Aided Manufacturing. Mit dieser Technologie wird die Krone zunächst digital entworfen (CAD) und dann automatisch von einer Maschine gefertigt (CAM), wodurch Präzision und Effizienz gewährleistet sind.
      • Zusammengefasst bedeutet diese Formulierung also, dass eine Zahnkrone mit spezifischen Eigenschaften (Teleskopform, konische Form, teilweise Verblendung) konstruiert wird, mit Einsatz der CAD/CAM-Technologie.

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Im Gegensatz zur traditionellen Fertigungsmethode, bei der eine Sekundärkrone aus Wachs modelliert und in der gewünschten Dentallegierung gegossen wird (siehe z. B. BEB L-Nr. 3.02.02.0), wird die hier beschriebene CAD-Sekundärkrone direkt am Computer konstruiert.

      Die erhaltenen Daten dienen als Basis für den anschließenden CAM-Fräsprozess.

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