Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 864 0
KFO-Basis erneuern
KFO-Basis erneuern
BEL II 864 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 864 0 nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die BEL 864 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der herausgelösten Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 864 0 ist je KFO-Basis einmal abrechenbar.Die BEL 864 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der BEL 861 0, BEL 862 0 und BEL 863 0.
Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die BEL 001 0 und BEL 001 2, nicht jedoch nach BEL 012 0 abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die L-Nr. 864 0 bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-Geräten.
- Sie umfasst das Ersetzen des gesamten alten Kunststoffes eines kieferorthopädischen Gerätes unter Erhaltung der Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.
Hinweise zur Rechnungslegung
Speziell bei den Nummer BEL 862 0 (LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement) undBEL 863 0 (LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär) muss bei der Rechnungslegung auf die Menge geachtet werden.Bezüglich dieser Leistung ist daher größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.