Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 850 0
Grundeinheit Instandsetzung/Erweiterung UKPS
Grundeinheit Instandsetzung/Erweiterung UKPS
BEL II 850 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je UKPS
- Nicht abrechenbar
- Leistungen, die im Kurztext nicht mit "UKPS" versehen sind, können nicht für eine Instandsetzung angewendet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Zusätzlich zur L-Nr. 850 0 können nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
- Bei einer Instandsetzung können zu der Grundeinheit folgende Leistungen entstehen:
- BEL 510 0 (Befestigungselement/Protrusionselement/UKPS),
- BEL 511 0 (Protrusionselement/UKPS),
- BEL 520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung/UKPS),
- BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement/UKPS),
- BEL 851 1 (Erneuerung Basis/UKPS),
- BEL 851 2 (LE Sprung/Bruch UKPS),
- BEL 851 3 (LE Basisteil Kunststoff/UKPS),
- BEL 851 4 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten/UKPS)
- Materialien (z. B. Protrusionselemente) die im Zusammenhang einer Instandsetzungbenötigt werden, können abgerechnet werden.
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundeinheit für die Instandsetzung und/oder Erweiterung einer UnterkieferprotrusionsschieneErläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 850 0 ist in Verbindung mit den L-Nrn.
510 0 (Befestigungselement/Protrusionselement/UKPS),
511 0 (Protrusionselement/UKPS),
520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung/UKPS),
521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement/UKPS)
851 1 (Erneuerung Basis/UKPS)
851 2 (LE Sprung/Bruch UKPS)
851 3 (LE Basisteil Kunststoff/UKPS)
851 4 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die neuen Leistungen zur Unterkieferprotrusionsschiene („Schnarcherschiene“) können nur gemeinsam mit Leistungen, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind, abgerechnet werden. Dies schließt auch die Instandsetzungen mit ein.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei Instandsetzungen von Unterkieferprotrusionsschienen ist streng darauf zu achten, dass nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind. Dies ist in § 1 Abs. 2 des BEL II beschrieben. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.