Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Cover-Denture-Prothesen
Cover-Denture-Prothese OK (15, 13, 23 und 25)
Befund und Behandlungsplan
| (2) TP | E | E | E | TV | E | TV | E | E | E | E | TV | E | TV | E | E | E | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R | E | E | E | KVH | E | KVH | E | E | E | E | KVH | E | KVH | E | E | E | ||||||||||||||||
| B | f | x | ew | kw | ew | kw | ew | ew | ew | ew | kw | ew | ww | ew | x | F | ||||||||||||||||
| 18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
| B | f | t | e | t | e | e | t | e | e | e | t | t | e | e | e | e | ||||||||||||||||
| R | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| TP |
- Zahntechnische Rechnung
Gleichartige Versorgung
(0)BEL II/ beb 97 abrechenbare/berechenbare Leistungen (empfohlen) Menge Hinweis 001 0 Modell 3 005 1 Sägemodell 1 005 3 Modell nach Überabdruck 1 005 5 Fräsmodell 1 012 0 Mittelwertartikulator 2 021 1 Individueller Löffel 1 021 3 Basis für Bissregistrierung 1 021 5 Basis für Aufstellung 1 022 0 Bisswall 1 201 0 Metallbasis 1 0019 Frässockel 1 0103 Modellsegment sägen 9 je Sägesegment 0104 Stumpf aus Superhartgips 4 für die Primärteilherstellung 0105 Stumpf aus Kunststoff 4 Stümpfe nach Überbadruck 0115 Zweitstumpf aus Kunststoff 4 Frässtümpfe 0212 Dowel-Pin setzen je je Pin 0213 Ausblocken eines Stumpfes 4 0216 Stumpf vorbereiten 4 0301 Zahn vermessen 4 Einschubrichtung 0732 Desinfektion je je Vorgang berechenbar 1201 Übertragungskappe aus Kunststoff 4 2661 Teil-Verblendung aus Polymer-Glas 4 2965 Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop 4 je Zahneinheit 2672 Zahnfleisch aus Kunststoff 4 2922 Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen 4 3001 Teleskopkrone primär 4 3101 Umlaufende Fräsung 4 3202 Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung 4 3302 Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis 4 5002 Lötung 5: Hilfsteil an Basislegierung bei unterschiedlichen Legierungen 4 5307 Metallfläche konditionieren 4 3010 Aufstellung Grundeinheit 1 302 0 Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn 10 361 0 Fertigstellung, Grundeinheit 1 362 0 Fertigstellen je Zahn 10 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegt 2-4 933 0 Versandkosten 6 je Versandgang; nicht im Praxislabor Mat. Frontzahn 4 Mat. Seitenzahn 6 Mat. Edelmetall-Legierung gr.
Die BEL-II-/BEB-Liste ist ggf. nicht abschließend und muss dem individuellen Behandlungsfall angepasst werden.In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, die spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.
- Hinweise
Gleichartige Versorgung
In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine gleichartige Versorgung. Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden, wenn diese über die Regelversorgung hinausgehen, die Art der Versorgungsform des Zahnersatzes jedoch bestehen bleibt. Zahntechnische Leistungen, die über eine Regelversorgung hinausgehen, müssen als private Leistungen veranschlagt werden und sind dem Patienten als private Leistungen (z. B. nach der beb 97) in Rechnung zu stellen.Die Rechnungslegung für gleichartigen Zahnersatz erfolgt nach BEL II und einem privaten Leistungsverzeichnis (z. B. nach der beb 97). D. h. zur Rechnungslegung bei gleichartigen Versorgungen werden alle weiteren angefallenen Positionen, die nicht mehr den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse entsprechen als private Leistungspositionen berechnet.
Tipps
Innerhalb der beb 97 ist eine individuelle Preisgestaltung unter der Berücksichtigung der individuellen Kosten möglich. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Das bedeutet aber nicht, dass regionale Preise verpflichtend anzuwenden sind.Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten in Höhe von 15 % und 20 % ist im gewerblichen Dentallabor durchaus vertretbar und üblich.
Die Anzahl der Modelle und Kontrollmodelle muss nicht der Anzahl der Abformungen entsprechen, oder ist auf diese beschränkt.
Im Regelfall wird neben dem Arbeitsmodell zusätzlich noch ein Kontrollmodell erstellt und die anzufertigende Arbeit darauf aufgepasst. Dieser Arbeitsschritt ist notwendig, um die Passgenauigkeit im Mund des Patienten sicherzustellen.
Leistungen, die nicht in der beb-97 enthalten sind, können individuell als Unterpositionen zu bereits bestehenden Leistungsziffern angelegt werden. Hierbei immer die Hauptgruppen beachten.
Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden, beispielsweise für die Reinigung und Desinfektion von Abformungen, Bissnahmen, Registraten und zahntechnischen Werkstücken. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann die Leistung bei einer gleich- oder andersartigen Versorgung angesetzt werden (NICHT jedoch bei einer Regelversorgung).
Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop nach beb-97-Nr. 2965 notwendig sein und dementsprechend berechnet werden.






