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Cover-Denture-Prothesen
Cover-Denture-Prothese OK (15, 13, 23 und 25)

Bereich: Herausnehmbarer Zahnersatz
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEB 97

Befund und Behandlungsplan

(2) TPEEETVETVEEEETVETVEEE
REEEKVHEKVHEEEEKVHEKVHEEE
BfxewkwewkwewewewewkwewwwewxF
1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738
Bfteteeteeetteeee
R
TP
  • Zahntechnische Rechnung

    Gleichartige Versorgung

    (0)BEL II/ beb 97abrechenbare/berechenbare Leistungen (empfohlen)MengeHinweis
    001 0Modell3
    005 1Sägemodell1
    005 3Modell nach Überabdruck1
    005 5Fräsmodell1
    012 0Mittelwertartikulator2
    021 1Individueller Löffel1
    021 3Basis für Bissregistrierung1
    021 5Basis für Aufstellung1
    022 0Bisswall1
    201 0Metallbasis1
    0019Frässockel1
    0103Modellsegment sägen9je Sägesegment
    0104Stumpf aus Superhartgips4für die Primärteilherstellung
    0105Stumpf aus Kunststoff4Stümpfe nach Überbadruck
    0115Zweitstumpf aus Kunststoff4Frässtümpfe
    0212Dowel-Pin setzenjeje Pin
    0213Ausblocken eines Stumpfes4
    0216Stumpf vorbereiten4
    0301Zahn vermessen4Einschubrichtung
    0732Desinfektionjeje Vorgang berechenbar
    1201Übertragungskappe aus Kunststoff4
    2661Teil-Verblendung aus Polymer-Glas4
    2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop4je Zahneinheit
    2672Zahnfleisch aus Kunststoff4
    2922Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen4
    3001Teleskopkrone primär4
    3101Umlaufende Fräsung4
    3202Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung4
    3302Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis4
    5002Lötung 5: Hilfsteil an Basislegierung bei unterschiedlichen Legierungen4
    5307Metallfläche konditionieren4
    3010Aufstellung Grundeinheit1
    302 0Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn10
    361 0Fertigstellung, Grundeinheit1
    362 0Fertigstellen je Zahn10
    384 0Zahn zahnfarben hinterlegt2-4
    933 0Versandkosten6je Versandgang; nicht im Praxislabor
    Mat.Frontzahn4
    Mat.Seitenzahn6
    Mat.Edelmetall-Legierunggr.


    Die BEL-II-/BEB-Liste ist ggf. nicht abschließend und muss dem individuellen Behandlungsfall angepasst werden.

    In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, die spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.

  • Hinweise

    Gleichartige Versorgung
    In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine gleichartige Versorgung. Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden, wenn diese über die Regelversorgung hinausgehen, die Art der Versorgungsform des Zahnersatzes jedoch bestehen bleibt. Zahntechnische Leistungen, die über eine Regelversorgung hinausgehen, müssen als private Leistungen veranschlagt werden und sind dem Patienten als private Leistungen (z. B. nach der beb 97) in Rechnung zu stellen.

    Die Rechnungslegung für gleichartigen Zahnersatz erfolgt nach BEL II und einem privaten Leistungsverzeichnis (z. B. nach der beb 97). D. h. zur Rechnungslegung bei gleichartigen Versorgungen werden alle weiteren angefallenen Positionen, die nicht mehr den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse entsprechen als private Leistungspositionen berechnet.


    Tipps
    Innerhalb der beb 97 ist eine individuelle Preisgestaltung unter der Berücksichtigung der individuellen Kosten möglich. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Das bedeutet aber nicht, dass regionale Preise verpflichtend anzuwenden sind.

    Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten in Höhe von 15 % und 20 % ist im gewerblichen Dentallabor durchaus vertretbar und üblich.

    Die Anzahl der Modelle und Kontrollmodelle muss nicht der Anzahl der Abformungen entsprechen, oder ist auf diese beschränkt.

    Im Regelfall wird neben dem Arbeitsmodell zusätzlich noch ein Kontrollmodell erstellt und die anzufertigende Arbeit darauf aufgepasst. Dieser Arbeitsschritt ist notwendig, um die Passgenauigkeit im Mund des Patienten sicherzustellen.

    Leistungen, die nicht in der beb-97 enthalten sind, können individuell als Unterpositionen zu bereits bestehenden Leistungsziffern angelegt werden. Hierbei immer die Hauptgruppen beachten.

    Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden, beispielsweise für die Reinigung und Desinfektion von Abformungen, Bissnahmen, Registraten und zahntechnischen Werkstücken. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann die Leistung bei einer gleich- oder andersartigen Versorgung angesetzt werden (NICHT jedoch bei einer Regelversorgung).

    Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop nach beb-97-Nr. 2965 notwendig sein und dementsprechend berechnet werden.

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