Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 2340
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda
Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität
Arbeiten & Organisieren
GOZ 2340 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kavität
- auch mehrfach je Zahn bei getrennten Kavitäten
- neben Füllungsleistungen und Restaurationen
- neben Einlagefüllungen
- neben ZE-Leistungen
- neben GOZ 2330 (Indirekte Überkappung) bei getrennter Kavität
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- direkte Überkappung, ggf. unter Einbringung eines Medikaments
- Exkavieren
- Nicht abrechenbar
- für das Legen einer Unterfüllung
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 0080 (Oberflächenanästhesie)
- GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
- GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
- GOZ 0110 (OP-Mikroskop)
- GOZ 2020 (Provisorischer Verschluss)
- GOZ 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen)
- GOZ 2040 (Anlegen von Spanngummi)
- GOZ 2050 ff. (Restaurationen)
- GOZ 2180 (Plastischer Aufbau)
- GOZ 2290 (Entfernen einer Krone)
- GOZ 2330 (indirekte Überkappung, getrennte Kavität)
- GOZ 2340 (Direkte Überkappung, getrennte Kavität)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- Zuschlag für OP-Mikroskop GOZ 0110 möglich
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Zahn
- ggf. Verwendung eine OP-Mikroskops
- Lage der Kavität/en
- ggf. Medikament und Spüllösung für Blutstillung, Kavitätenreinigung und -desinfektion
- Name des verwendeten Medikaments für den Wundverband der Pulpa
- ggf. Name des Materials für den temporäreren speicheldichten Verschluss, wenn die definitive Weiterversorgung des Zahnes erst in Folgesitzung erfolgt erforderlich ist
- Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
- überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
- überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
- besondere Umstände bei der Ausführung
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Begründung des BMG zu den Leistungen nach der GOZ 2330 und GOZ 2340:
„Bei den Leistungen nach den Nummern GOZ 2330 und GOZ 2340 wird zur Klarstellung die Abrechnung der Leistung auf eine Kavität bezogen.“
Der speicheldichte, provisorische Verschluss ist nicht mehr Bestandteil der Leistung und wird zusätzlich nach GOZ 2020 berechnet.
Bei mehreren Kavitäten ist die Leistung ggf. mehrmals je Zahn berechenbar, bei gleichzeitiger direkter Überkappung in getrennter Kavität können auch die GOZ 2330 und GOZ 2340 am selben Zahn mehrfach in derselben Sitzung anfallen.
Die Anwendung des OP-Mikroskopes wird mit dem Zuschlag GOZ 0110 zusätzlich vergütet. Dabei ist zu beachten, dass dieser Zuschlag je Patient und Behandlungstag auch bei mehreren Sitzungen nur einmal berechnungsfähig ist.
Muss in einer Folgesitzung eine direkte oder indirekte Überkappung wiederholt werden, ist sie auch für dieselbe Kavität erneut berechnungsfähig.
Der Einsatz eines Kariesdetektors kann zusätzlich analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
- BMG Kommentar
Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)
„Zu den Leistungen nach den Nummern 2330 und 2340: Bei den Leistungen nach den Nummern 2330 und 2340 wird zur Klarstellung die Abrechnung der Leistung auf eine Kavität bezogen.“
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes mittels medikamentöser Abdeckung der eröffneten Pulpa.
Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer indirekten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Stillung einer Blutung aus dem Pulpagewebe
- Umfang und Tiefe der Kavität
- Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten
- Fraktioniertes Exkavieren
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Vitalitätsprüfung GOZ 0070
- Röntgen GOÄ 5000 ff.
- Anästhesie GOZ 0080 ff.
- Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
- Kariesdetektor § 6 Abs. 1
- Laserfluoreszenz § 6 Abs. 1
- Temporärer Verschluss GOZ 2020
- Plastische Restaurationen GOZ 2050–GOZ 2120
- Aufbaufüllung GOZ 2180
- Adhäsives Befestigen einer Aufbaufüllung GOZ 2197
- Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
- u. v. m.
- Spitta Kommentar