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Urteil
GOÄ 2402 bei Probeexzision berechenbar

Gericht: VG Stuttgart
Aktenzeichen: Az 12 K 4437/12
Datum: 06.11.2013
Der Leitsatz zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 06.11.2013 (Az. 12 K 4437/12) lautet: „Der Ansatz der Nr. 2402 GOÄ ist zulässig, wenn eine Probeexzision aus dem Bereich des Operationsfeldes während einer anderen Operation erfolgt, um aus der histologischen Untersuchung der Probeexzision Konsequenzen für die weitere Durchführung der Operation zu ziehen oder wenn die Entnahme gesonderter Probeexzisionen erforderlich ist, um daraus Entscheidungen für das postoperative therapeutische Vorgehen zu treffen.“
  • Das Urteil

    In seinen Entscheidungsgründen führt das Verwaltungsgericht Stuttgart aus:

    Nr. 2402 GOÄ [Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (wie Zunge)].

    Vorliegend wurde Nr. 2402 GOÄ für die Entnahme einer Gewebeprobe - Probeexzision aus dem Synovialgewebe - angesetzt. Dabei versteht man unter Probeexzision das umschriebene chirurgische Entfernen eines Gewebes oder Gewebeteils zu diagnostischen Zwecken; das durch die Exzision gewonnene Gewebestück wird im Anschluss an die Entnahme aufbereitet und vom Pathologen feingeweblich untersucht (vgl. flexikon.doccheck.com). Nach dem OP-Bericht vom 09.05.2012 erfolgte die Entnahme vorliegend zum Zwecke histologischer Untersuchung. Unter diesen Voraussetzungen ist die Probeexzision (grundsätzlich) eine neben der Zielleistung eigenständige Nebenleistung, für die Nr. 2402 GOÄ eigenständig angesetzt werden kann.“

  • Kommentar

    Die ganz entscheidende Aussage des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist, dass die Probeexzision eine selbstständige Leistung ist und nicht über das so genannte „Zielleistungsprinzip“ weggekürzt werden kann.

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich in dem Fall mit einem Eingriff am Knie zu beschäftigen. Die Feststellungen lassen sich aber uneingeschränkt – wie es den Entscheidungsgründen auch zu entnehmen ist – auf Zahnbehandlungen übertragen.

  • Handlungsempfehlung

    Es ist stets wichtig, die Selbstständigkeit einer Leistung darzustellen bzw. herauszuarbeiten, denn nur so kann verhindert werden, dass das Zielleistungsprinzip falsch angewendet wird.


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Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
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