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Parodontologie
Grad A: Antiinfektiöse Therapie (AIT)
Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEMA
Beispiel:
Fünf behandlungsbedürftige einwurzelige Zähne und neun mehrwurzelige Zähne im Ober- und Unterkiefer
(0)Datum | BEMA-Nr. | Leistungsbeschreibung | Anzahl | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
06.09.2024 | 04 | Erhebung Parodontaler Screening-Index | 1 | - alle 7 Leerquartale/alle 2 Jahre abrechenbar - präventives Screening - keine Eingangsvoraussetzung für eine systematische PAR-Behandlung - Abrechnung über Kons./Chir. |
107 (Zst) | Entfernen harter Zahnbeläge | 1 | - 1 x pro Jahr - 2 x pro Jahr bei Patienten mit Pflegegrad (BEMA-Nr. 107a/PBZst) - Abrechnung über Kons./Chir. | |
Ä935d | Orthopantomogramm (OPTG) | 1 | - verpflichtend in Verbindung mit einer systematischen PAR-Behandlung - Röntgenbild(er) darf/dürfen nicht älter als 12 Monate sein - Abrechnung über Kons./Chir., mit Kennzeichnung PAR | |
13.09.2024 | 4 | Befunderhebung und Erstellen eines Parodontalstatus | 1 | - 1 x alle 2 Jahr möglich - Anzahl ist auf PAR-Plan frequentiert - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan |
28.09.2024 | ATG | Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch | 1 | - 1 x im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie - Leistung ist nicht delegierbar - Anzahl ist auf PAR-Plan frequentiert - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan - genehmigungspflichtige Leistung/nur mit vorliegendem, genehmigten PAR-Plan abrechenbar |
MHU | Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung | 1 | - 1 x im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie - Leistung ist an qualifiziertes Fachpersonal delegierbar - Anzahl ist auf PAR-Plan frequentiert - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan - genehmigungspflichtige Leistung/nur mit vorliegendem, genehmigten PAR-Plan abrechenbar | |
108 | Einschleifen des natürlichen Gebisses | 1 | - 1 x je Sitzung - Voraussetzung der Berechnung ist ein vorliegender, genehmigter PAR-Plan - Leistung ist nicht frequentiert, orientiert sich an deren Notwendigkeit (§ 12 SGB V ist zu beachten) - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | |
05.10.2024 | 40 (I) | Infiltrationsanästhesie | - 1 x je Zahn abrechenbar - alle 2 Zähne im Oberkiefer möglich - Nachinjektion wegen langem, parodontal-chirurgischem Eingriff mit Begründung möglich - Abrechnung erfolgt über Kons./Chir. | |
41a (L1) | Leitungsanästhesie | - 1 x je Kieferhälfte abrechenbar - zusätzlich sind in der Front z. B. zur Ausschaltung von Anastomosen Infiltrationsanästhesien mit Begründung abrechenbar - Nachinjektion wegen langem, parodontal-chirurgischem Eingriff mit Begründung möglich - Abrechnung erfolgt über Kons./Chir. | ||
AIT a | Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn | 5 | - genehmigungspflichtige Leistung/nur mit vorliegendem, genehmigten PAR-Plan abrechenbar - Leistungsdatum ist ausschlaggebend für die Frist zur BEV a (3–6 Monate) | |
AIT b | Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn | 9 | - genehmigungspflichtige Leistung/nur mit vorliegendem, genehmigten PAR-Plan abrechenbar - Leistungsdatum ist ausschlaggebend für die Frist zur BEV a (3–6 Monate) | |
06.10.2024 | 111 | Nachbehandlung im Rahmen einer PAR-Behandlung | - 1 x je Sitzung - Voraussetzung der Abrechnung ist ein vorliegender, genehmigter PAR-Plan - Leistung ist nicht frequentiert, orientiert sich an deren Notwendigkeit (§ 12 SGB V ist zu beachten) - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | |
13.10.2024 | 111 | Nachbehandlung im Rahmen einer PAR-Behandlung | - 1 x je Sitzung - Voraussetzung der Abrechnung ist ein vorliegender, genehmigter PAR-Plan - Leistung ist nicht frequentiert, orientiert sich an deren Notwendigkeit (§ 12 SGB V ist zu beachten) - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | |
25.01.2025 | BEV a | Befundevaluation nach AIT | 1 | - 1 x im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie - Leistung ist nicht delegierbar - Anzahl ist auf PAR-Plan frequentiert - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan - genehmigungspflichtige Leistung/nur mit vorliegendem, genehmigten PAR-Plan abrechenbar |
Erstes UPT-Jahr | ||||
14.02.2025 | UPT a | Unterstützende Parodontitistherapie, Mundhygienekontrolle | 1 | - Leistung ist delegierbar - Frequenz orientiert sind am festgelegten Grad - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan |
UPT c | Unterstützende Parodontitistherapie, supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn | 28 | - Leistung ist delegierbar - Frequenz orientiert sind am festgelegten Grad - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan - nicht zeit- und sitzungsgleich mit der Zst-Entfernung oder PZR abrechenbar (Leistungsüberschneidungen) | |
UPT e | Unterstützende Parodontitistherapie, subgingivale Instrumentierung, je ein wurzeligem Zahn | - ein einwurzeliger Zahn zeigte bei der BEV a eine Sondierungstiefe (ST) von 4 mm auf - Leistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen delegierbar, z. B. ob die Zahnmorphologie und Taschentiefe im Einzelfall eine klinische Erreichbarkeit ermöglichen - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | ||
UPT f | Unterstützende Parodontitistherapie, subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeligem Zahn | - ein mehrwurzeliger Zahn zeigte bei der BEV a eine Sondierungstiefe (ST) von 4 mm auf - Leistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen delegierbar, z. B. ob die Zahnmorphologie und Taschentiefe im Einzelfall eine klinische Erreichbarkeit ermöglichen - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | ||
107 (Zst) | Entfernen harter Zahnbeläge | 1 | - 1 x pro Jahr - 2 x pro Jahr bei Patienten mit Pflegegrad (BEMA-Nr. 107a/PBZst) - Abrechnung über Kons./Chir. | |
Zweites UPT-Jahr | ||||
13.01.2026 | UPT a | Unterstützende Parodontitistherapie, Mundhygienekontrolle | 1 | - Leistung ist delegierbar - Frequenz orientiert sind am festgelegten Grad - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan |
UPT c | Unterstützende Parodontitistherapie, supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn | 28 | - Leistung ist delegierbar - Frequenz orientiert sind am festgelegten Grad - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan - nicht zeit- und sitzungsgleich mit der Zst-Entfernung oder PZR abrechenbar (Leistungsüberschneidungen) | |
UPT e | Unterstützende Parodontitistherapie, subgingivale Instrumentierung, je ein wurzeligem Zahn | - ein einwurzeliger Zahn zeigte bei der BEV a eine Sondierungstiefe (ST) von 4 mm auf - Leistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen delegierbar, z.B. ob die Zahnmorphologie und Taschentiefe im Einzelfall eine klinische Erreichbarkeit ermöglichen - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | ||
UPT f | Unterstützende Parodontitistherapie, subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeligem Zahn | - ein mehrwurzeliger Zahn zeigte bei der BEV a eine Sondierungstiefe (ST) von 4 mm auf - Leistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen delegierbar, z. B. ob die Zahnmorphologie und Taschentiefe im Einzelfall eine klinische Erreichbarkeit ermöglichen - Abrechnung erfolgt über PAR-Plan | ||
UPT g | Unterstützende Parodontitistherapie, Untersuchung des Parodontalzustands | 1 | - unabhängig vom Grad der Erkrankung - ausschließlich im zweiten UPT-Jahr - Leistung ist nicht delegierbar |