Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 59
Mundboden-/Vestibulumplastik (Pla2)
Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte
BEMA 59 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Plastik (je Frontzahnbereich oder Kieferhälfte, je Sitzung)
- auch neben BEMA 57 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) bei ortsgetrenntem Eingriff in derselben Sitzung
- Mundbodenplastik
- Vestibulumplastik
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Mundbodenplastik
- Vestibulumplastik
- Durchtrennung von Schleimhaut mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
- Abhebung/Ablösung der Schleimhaut vom Periost und Verlagerung der Schleimhaut
- Befestigung der Schleimhaut durch Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- neben BEMA 51a und BEMA 51b (plastischer Verschluss) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
- neben BEMA 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
- für Tuberplastik (BEMA 60)
- stattdessen partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik (GOÄ 2675, außervertragliche Leistung)
- Bei mukogingival-chirurgischer Indikation: nach Abschnitt B.V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien gehört folgendes nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Parodontalbehandlung die Behandlung
- von Rezessionen,
- des Fehlens keratinisierter Gingiva und
- der verkürzten angewachsenen Schleimhaut.
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA Ä925a–BEMA Ä935d Röntgendiagnostik
- BEMA 36/BEMA 37 Nachblutungen
- BEMA 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2380 freies Schleimhauttransplantat, außerhalb der syst. PAR-Behandlung
- GOÄ 2381 einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2382 schwierige Hautlappenplastik
- GOÄ 2386 Schleimhauttransplantation, einschl. operativer Unterminimierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung
- GOÄ 2254 Implantation von Knochen
- GOÄ 2255 freie Verpflanzung von Knochen oder von Knochenteilen/Knochenspänen
- GOÄ 2700 Verbandplatte plus Material- und Laborkosten
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
-keine-
(Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22 EKVZ vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)
Protokollnotiz:
Leistungen nach BEMA-Nr. 59 sind im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen neben den Leistungen nach den Nrn. AIT, CPT abrechenbar, wenn sie als zusätzliche ortsgetrennte präprothetisch-chirurgische Eingriffe erforderlich sind. - Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- Indikation Prä-Prothetik zur Verbesserung des Prothesenlagers
- Art der Plastik (Mundbodenplastik oder Vestibulumplastik und vorgenommene chirurgische Maßnahmen)
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Maßnahmen der primären Wundversorgung z. B. Spülung des Wundgebietes, einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) mit Medikamenten, Aufbringen von Medikamenten/Salben, Wundverband etc.
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die BEMA 57 und 59 sind in derselben Sitzung, im selben Frontzahngebiet oder in derselben Kieferhälfte nebeneinander abrechenbar, wenn es sich um ortsgetrennte Eingriffe handelt, z. B. bei Vestibulumplastik und Beseitigung eines Schlotterkammes.
In einigen KZV-Bereichen beschreibt die Pla2 den Leistungsinhalt am zahnlosen Kiefer bzw. zahnlosen Kieferabschnitt für die regio von bis zu zwei Zahnbreiten.
Bei mukogingival-chirurgischer Indikation, insbesondere die Behandlung von Rezessionen, das Fehlen von keratinisierter Gingiva und der verkürzten angewachsenen Schleimhaut ist die BEMA 59 nach Abschnitt B. V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien nicht abrechenbar. Die Abrechnung dieser Leistungen nach BEMA 59 (Pla2) ist ausgeschlossen. Sie müssen vor Beginn der Behandlung nach § 8 /7 BMV-Z mit dem gesetzlich versicherten Patienten privat vereinbart werden. Abrechnungsgrundlage bildet die GOZ.
Die Leistung nach BEMA 59 ist neben der AIT a/b, CPT a/b (systematische Parodontalbehandlung) und der BEMA 57 (SMS) bei ortsgetrennten Eingriffen abrechnungsfähig.
Eine Blutstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 59 abgegolten.
Checkliste „Vergessene bzw. sich bedingende Leistungen GKV“:
Korrelation von Leistungen und Behandlungen
Die Auflistung als Controllinginstrument soll Ihnen dabei helfen, Leistungen, die zwar in Textform in Ihrer Patientendokumentation notiert, ggf. aber nicht in Abrechnungspositionen/Gebührennummern umgewandelt wurden, aufzuspüren.(0)Erbrachte Leistung Fehlende Leistung Erläuterungen 57/SMS 40/I oder 41a/L1 Exzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Anästhesie 57/SMS 38/N Exzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Nachbehandlung 57/SMS Ä70 Exzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (je nach Eingriff) 58/KnR 40/I oder 41a/L1 Knochenresektion ohne Anästhesie 58/KnR 38/N Knochenresektion ohne Nachbehandlung 58/KnR Ä70 Knochenresektion ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 59/Pla2 40/I oder 41a/L1 Mundboden-/Vestibulumplastik ohne Anästhesie 59/Pla2 38/N Mundboden-/Vestibulumplastik ohne Nachbehandlung 59/Pla2 Ä70 Mundboden-/Vestibulumplastik ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 61/Dia 40/I oder 41a/L1 Korrektur des Lippenbändchens ohne Anästhesie 61/Dia 38/N Korrektur des Lippenbändchens ohne Nachbehandlung 63/Alv 40/I oder 41a/L1 Alveolotomie ohne Anästhesie 63/Alv 38/N Alveolotomie ohne Nachbehandlung 63/Alv Ä70 Alveolotomie ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Fallbeispiele