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BEMA 59
Mundboden-/Vestibulumplastik (Pla2)

Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte

BEMA 59 Schnellcheck

Punktzahl:120
  • Abrechenbar
    • je Plastik (je Frontzahnbereich oder Kieferhälfte, je Sitzung)
    • auch neben BEMA 57 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) bei ortsgetrenntem Eingriff in derselben Sitzung
    • Mundbodenplastik
    • Vestibulumplastik
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Mundbodenplastik
    • Vestibulumplastik
    • Durchtrennung von Schleimhaut mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
    • Abhebung/Ablösung der Schleimhaut vom Periost und Verlagerung der Schleimhaut
    • Befestigung der Schleimhaut durch Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
    • einschließlich primärer Wundversorgung
  • Nicht abrechenbar
    • neben BEMA 51a und BEMA 51b (plastischer Verschluss) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
    • neben BEMA 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
    • für Tuberplastik (BEMA 60)
    • stattdessen partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik (GOÄ 2675, außervertragliche Leistung)
    • Bei mukogingival-chirurgischer Indikation: nach Abschnitt B.V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien gehört folgendes nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Parodontalbehandlung die Behandlung
      - von Rezessionen,
      - des Fehlens keratinisierter Gingiva und
      - der verkürzten angewachsenen Schleimhaut.
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • je Plastik (je Frontzahnbereich oder Kieferhälfte, je Sitzung)
  • auch neben BEMA 57 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) bei ortsgetrenntem Eingriff in derselben Sitzung
  • Mundbodenplastik
  • Vestibulumplastik
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Mundbodenplastik
  • Vestibulumplastik
  • Durchtrennung von Schleimhaut mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
  • Abhebung/Ablösung der Schleimhaut vom Periost und Verlagerung der Schleimhaut
  • Befestigung der Schleimhaut durch Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben BEMA 51a und BEMA 51b (plastischer Verschluss) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
  • neben BEMA 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
  • für Tuberplastik (BEMA 60)
  • stattdessen partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik (GOÄ 2675, außervertragliche Leistung)
  • Bei mukogingival-chirurgischer Indikation: nach Abschnitt B.V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien gehört folgendes nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Parodontalbehandlung die Behandlung
    - von Rezessionen,
    - des Fehlens keratinisierter Gingiva und
    - der verkürzten angewachsenen Schleimhaut.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    -keine-
    (Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22 EKVZ vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)
    Protokollnotiz:
    Leistungen nach BEMA-Nr. 59 sind im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen neben den Leistungen nach den Nrn. AIT, CPT abrechenbar, wenn sie als zusätzliche ortsgetrennte präprothetisch-chirurgische Eingriffe erforderlich sind.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • Indikation Prä-Prothetik zur Verbesserung des Prothesenlagers
    • Art der Plastik (Mundbodenplastik oder Vestibulumplastik und vorgenommene chirurgische Maßnahmen)
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung z. B. Spülung des Wundgebietes, einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) mit Medikamenten, Aufbringen von Medikamenten/Salben, Wundverband etc.
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die BEMA 57 und 59 sind in derselben Sitzung, im selben Frontzahngebiet oder in derselben Kieferhälfte nebeneinander abrechenbar, wenn es sich um ortsgetrennte Eingriffe handelt, z. B. bei Vestibulumplastik und Beseitigung eines Schlotterkammes.

    In einigen KZV-Bereichen beschreibt die Pla2 den Leistungsinhalt am zahnlosen Kiefer bzw. zahnlosen Kieferabschnitt für die regio von bis zu zwei Zahnbreiten.

    Bei mukogingival-chirurgischer Indikation, insbesondere die Behandlung von Rezessionen, das Fehlen von keratinisierter Gingiva und der verkürzten angewachsenen Schleimhaut ist die BEMA 59 nach Abschnitt B. V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien nicht abrechenbar. Die Abrechnung dieser Leistungen nach BEMA 59 (Pla2) ist ausgeschlossen. Sie müssen vor Beginn der Behandlung nach § 8 /7 BMV-Z mit dem gesetzlich versicherten Patienten privat vereinbart werden. Abrechnungsgrundlage bildet die GOZ.

    Die Leistung nach BEMA 59 ist neben der AIT a/b, CPT a/b (systematische Parodontalbehandlung) und der BEMA 57 (SMS) bei ortsgetrennten Eingriffen abrechnungsfähig.

    Eine Blutstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 59 abgegolten.


    Checkliste „Vergessene bzw. sich bedingende Leistungen GKV“:

    Korrelation von Leistungen und Behandlungen
    Die Auflistung als Controllinginstrument soll Ihnen dabei helfen, Leistungen, die zwar in Textform in Ihrer Patientendokumentation notiert, ggf. aber nicht in Abrechnungspositionen/Gebührennummern umgewandelt wurden, aufzuspüren.

    (0)Erbrachte LeistungFehlende LeistungErläuterungen
    57/SMS40/I oder 41a/L1Exzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Anästhesie
    57/SMS38/NExzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Nachbehandlung
    57/SMSÄ70Exzision Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (je nach Eingriff)
    58/KnR40/I oder 41a/L1Knochenresektion ohne Anästhesie
    58/KnR38/NKnochenresektion ohne Nachbehandlung
    58/KnRÄ70Knochenresektion ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    59/Pla240/I oder 41a/L1Mundboden-/Vestibulumplastik ohne Anästhesie
    59/Pla238/NMundboden-/Vestibulumplastik ohne Nachbehandlung
    59/Pla2Ä70Mundboden-/Vestibulumplastik ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    61/Dia40/I oder 41a/L1Korrektur des Lippenbändchens ohne Anästhesie
    61/Dia38/NKorrektur des Lippenbändchens ohne Nachbehandlung
    63/Alv40/I oder 41a/L1Alveolotomie ohne Anästhesie
    63/Alv38/NAlveolotomie ohne Nachbehandlung
    63/AlvÄ70Alveolotomie ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Fallbeispiele

    1. Beispiel:

    Therapie: Vestibulumplastik regio 13-23, 4 Infiltrationsanästhesien
    Abrechnung: 4 x I/BEMA 40; 1 x Pla2/BEMA 59

    2. Beispiel:

    Therapie: Vestibulumplastik regio 12-24, 3 Infiltrationsanästhesien
    Abrechnung: 3 x I/BEMA 40; 2 x Pla2/BEMA 59

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