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BEMA 10
Behandlung überempfindlicher Zähne (üZ)

Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, für jede Sitzung

BEMA 10 Schnellcheck

Punktzahl:6
check
Abrechenbar
  • je Sitzung einmal
  • für alle Zahnflächen
  • nach Präparationen von Füllungen, Inlays, Kronen, Brückenpfeilern und Prothesenankern, wenn Zahnflächen dadurch überempfindlich wurden
  • neben Einschleifmaßnahmen nach BEMA 89 und BEMA 108
  • neben Einschleifmaßnahmen nach BEMA 106 und BEMA 124
  • unabhängig von der Behandlungsmethode (Desensitizer oder Fluoridierung)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen eines Zahnes oder mehrerer Zähne
  • Trockenlegung (relativ) der Zähne
  • Dokumentation
no-check
Nicht abrechenbar
  • Ätzung flächenhafter Milchzahnkaries (siehe BEMA 106 [sK])
  • für prophylaktische Maßnahmen (BEMA IP1BEMA IP5)
  • für die Versorgung einer Dentinwunde nach Präparation
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Prophylaktische Maßnahmen können nicht nach Nr. 10 abgerechnet werden.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Zähne, Fläche
    • Indikation
    • verwendetes Medikament
  • Spitta Kommentar

    Die behandelten Zähne und auch das verwendete Präparat müssen in der Karteikarte dokumentiert werden.

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