Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 63
Freilegen retinierter/verlagerter Zahn bei Kfo (Fl)
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung
BEMA 63 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zahn
- allein für das Freilegen eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes (von der Genehmigung eines Kfo-Planes unabhängig)
- zur kieferorthopädischen Einstellung, unabhängig von der Genehmigung eines KFO-Behandlungsplanes
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Präparation des Knochens
- Freilegung des retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- BEMA 56b Operation einer Zyste durch orale Zystostomie
- BEMA 56c Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
- BEMA 56d Operation einer Zyste durch orale Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
- für die Reimplantation eines Zahnes (BEMA 55 [RI])
- in gleicher Sitzung und in demselben Behandlungsgebiet neben BEMA 38 (N), 46 (XN), 58 (KnR)
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA 36/BEMA 37 Blutstillung
- BEMA 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2697 Umschlingungsligatur
- GOÄ 2700 Verbandplatte plus Material- und Laborkosten
- Röntgenaufnahmen
- kieferorthopädische Leistungen
- semipermanente Schienung nach BEMA K4
- BEMA 603 Materialkosten über die OZ-Nr. (Ordnungszahl)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- vorgenommene chirurgische Maßnahmen
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Wird einem Zahn nach operativem Freilegen zur kieferorthopädischen Einstellung ein Bracket oder Band aufgeklebt, ist dafür die BEMA 126a oder BEMA 126b zusätzlich abrechenbar.
Die Leistung kann unabhängig von einer KFO-Genehmigung erbracht werden.
Nebeneinanderabrechnung von BEMA 56c und 63
Gerichtsurteil Bayerisches Landessozialgericht (Az.: L 12 KA 5001 19 vom 23.02.2022)
Das Urteil stellt klar, dass bei Vorliegen einer follikulären Zyste unter folgenden Voraussetzungen die BEMA 56c (Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion) neben der BEMA 63 abrechnungsfähig ist:- Die vorliegende follikuläre Zyste hat einen wesentlich größeren Umfang und durch die Zystenentfernung ist der operative Aufwand erheblich erhöht.
- Eine ausführliche Dokumentation in Form eines präoperativen Röntgenbildes, zeitnahe und vollständige Dokumentation in EDV/Kartei, insbesondere der notwendige entstandene Mehraufwand und ggf. histologische Untersuchungsbefunde ist unbedingt erforderlich.