Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung
BEMA K7 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kontrollsitzung
- für einfache Korrekturen eines Aufbissbehelfs oder einer Schienung, z. Bsp.
- Politur von rauen Stellen an Kunststoffoberflächen
- Glätten scharfer Kanten
- Punktuelles, nicht systematisches Einschleifen der Kunststoffoberfläche
- Lockerung zu festsitzenden Behelfen durch Ausschleifen von Kunststoff
- Aktivieren/Deaktivieren von Halteelementen
- auch für alleinige Kontrolle eines Aufbissbehelfs nach den BEMA K1 a-c, BEMA K2, BEMA K3
- auch für alleinige Kontrolle einer Fixation nach BEMA K4
- je Kontrollsitzung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Kontrolle eines Aufbissbehelfs
- ggf. einfache Korrekturen
- Nicht abrechenbar
- in einer Sitzung
- gezieltes okklusales Einschleifen eines Aufbissbehelfs (siehe BEMA K8)
- Einschleifen einer Schiene bei Verletzungen oder Erkrankungen des Gesichtsschädels
- in einer Sitzung neben BEMA K4 (semipermanente Schienung)
- für das Einschleifen eines posttraumatischen oder postoperativen Schienenverbandes oder einer Verbandplatte (GOÄ 2702)
- Zusätzlich abrechenbar
- Beratung (BEMA Ä1)
- Eingehende Untersuchung (BEMA 01)
- Röntgendiagnostik (BEMA Ä925a ff.)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
- Dokumentation
- Datum
- Ergebnis der Kontrolle am Aufbissbehelf oder an der semipermanenten Schienung
- ggf. Indikation für durchzuführende einfache Korrekturen
- regio und Art der durchgeführten Maßnahmen/Korrekturen am Aufbissbehelf nach den BEMA-Nrn. K1, K2, K3, z. B.:
- Politur der Kunststoffoberfläche
- Glätten scharfer Kanten
- Ausschleifen von Kunststoff bei zu festsitzendem Aufbissbehelf
- regio und Art der durchgeführten Maßnahmen/Korrekturen an der semipermanenten Schienung nach BEMA-Nr. K4
- Kontrolle der semipermanenten Fixierung
- Glätten des Kunststoffes
Dokumentationsbeispiele
- Kontrolle nach Eingliederung des Aufbissbehelfs, Patient kommt mit Schiene gut zurecht, Tragehinweise bis zur erneuten Evaluation besprochen [Inhalte aufführen], Kontrolltermin in [...] Tagen erforderlich
- Kontrolle nach Eingliederung des Aufbissbehelfs, scharfe Kante am Aufbissbehelf regio [...] geglättet und poliert, Kontrolltermin in [...] Tagen erforderlich
- Kontrolle nach Eingliederung des Aufbissbehelfs, Patient empfindet regio [...] eine Rauigkeit, ggf. ausgelöst durch Einschleifen bei Eingliederung, Kunststoffoberfläche - der Schiene poliert, Kontrolltermin in [...] Tagen erforderlich
- Kontrolle nach Eingliederung des Aufbissbehelfs, Sitz der Schiene überprüft, sitzt zu fest auf den natürlichen Zähnen, Kunststoff ausgeschliffen, Kontrolltermin in [...] Tagen erforderlich
- Kontrolle nach Eingliederung des Aufbissbehelfs, Patient empfindet regio [...] eine Rauigkeit, ggf. ausgelöst durch Einschleifen bei Eingliederung, Kunststoffoberfläche poliert, Kontrolltermin in [...] Tagen erforderlich
- Kontrolle nach semipermanenter Schienung [regio], Patient kommt gut zurecht, Reinigung und Entfernung von weichen Belägen, noch einmal über Reinigung aufgeklärt [Maßnahmen angeben, z. B. Floss benutzen etc.], Kontrolltermin in [...] Monat/en erforderlich, dann Abnahme der Schiene wahrscheinlich
Informationen und Hinweise
- Weitere Bestimmungen zu den BEMA-Nrn. K6 bis K9
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den BEMA-Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
- Die Leistung wird für die Kontrolle und ggf. erforderliche einfache Korrekturmaßnahmen in einer Folgesitzung nach Eingliederung des Aufbissbehelfs nach den BEMA-Nrn. K1, K2, K3 oder in einer Folgesitzung nach semipermanenter Schienung nach der BEMA-Nr. K4 je Kontrollsitzung abgerechnet. Werden Korrekturmaßnahmen vorgenommen, sind Indikation und Maßnahme zu dokumentieren.
- Die Abrechnung der BEMA-Nr. K7 bedarf keiner vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse, sie erfolgt gemäß BMV-Z, Anlage 1 Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung, Nr. 3.2, Abschnitt 3.2.1 zwischen Vertragszahnarzt und KZV grundsätzlich auf dem Wege elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Für die Behandlung mit Aufbissbehelfen können die BEMA K1 a-c bis BEMA K3 und BEMA K6 bis BEMA K9 abgerechnet werden. Sie können nicht angesetzt werden, wenn gleichzeitig Behandlungsmaßnahmen, für die die BEMA 119a ff./BEMA 120a ff. abzurechnen sind, durchgeführt werden.
Konservierende und Röntgenleistungen, die in Verbindung mit den BEMA K6 bis BEMA K9 erbracht werden, sind mit der KCH-Abrechnung abzurechnen.
- Kontrollbehandlungen von Aufbissbehelfen
Kontrollen von Aufbissbehelfen sind erforderlich, um Fehlbelastungen oder eine Fehlstellung des Unterkiefers zu vermeiden bzw. zu beseitigen, insbesondere auch solche, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.
Therapien mittels Aufbissbehelfen verlangen eine regelmäßige Betreuung des Patienten, insbesondere auch, um schädigende Einflüsse auf das Gewebe des craniomandibulären Systems bzw. auf die Kaufunktion zu vermeiden, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.
Dazu gehören u.a.
- regelmäßige Kontrolle und Prüfung, ob sich der gewünschte therapeutische Erfolg einstellt
- Überprüfung des Therapieverlaufes auf Kongruenz zur Eingangsdiagnostik
- zeitnahe Vermeidung von schädigenden Einflüssen auf das Gewebe des cranio-mandibulären-Systems durch behebbare Mängel am Aufbissbehelf
- Kontrolle und Anpassung der Okklusion bei Veränderung des Aufbissbehelfs durch Abnutzung, Beschädigung und auch zur Vermeidung durch Fehlkontakte
Dabei sind Verlauf, Maßnahmen und auch die erzielten Zwischenergebnisse der Therapie zu dokumentieren.
- Checkliste „Vergessene bzw. sich bedingende Leistungen GKV“
Korrelationen von Leistungen und Behandlungen
Das Controllinginstrument soll Ihnen dabei helfen, Leistungen, die zwar in Textform in Ihrer Patientendokumentation notiert, ggf. aber nicht in Abrechnungspositionen/Gebührennummern umgewandelt wurden, aufzuspüren.
(0)Erbrachte
LeistungFehlende
LeistungErläuterungen 2 (602) Versand des KB-Planes an Krankenkasse (regionale Unterschiede) 2 K1 ff. KG-HKP erstellt, aber keine weiteren KG-Leistungen erbracht K1, K2, K3, K4 2 KG-Leistungen erbracht, aber keinen HKP erstellt K1 K7, K8, K9 Adjustierter Aufbissbehelf ohne Evaluation Therapieerfolg K2 K7 (K8, K9) Nicht adjustierter Aufbissbehelf ohne Evaluation Therapieerfolg K3 K7, K8, K9 Umarbeiten Prothese zum Aufbissbehelf ohne Evaluation Therapieerfolg K4 K7, K8 Schienung ohne Evaluation Therapieerfolg K4 Ä2702 Schienung ohne Entfernung der semipermanenten Schienung K6 K7 ff. Wiederherstellung, UF Aufbissbehelf Evaluation Therapieerfolg
Hinweis: Bitte keine Standardabrechnung vornehmen.
- Spitta Kommentar









