Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 102
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
BEMA 102 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Defekt
- Obturatoren und Verschlussplatten, im Zusammenhang mit Eingliederung von Zahnersatz
- BEMA 102 kann zum Verschluss des weichen Gaumens abgerechnet werden; ist der harte Gaumen betroffen, so wird je nach Ausmaß des Defektes, entweder die BEMA 101a-b oder BEMA 103a–BEMA 103c abgerechnet
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- traumatische Ursachen, in deren Folge stützendes Gewebe entfernt werden musste oder verloren gegangen ist
- Gewebeentfernung bei Tumorentfernung
- ausgedehnten Zysten mit dauerhaften Gewebeverlust
- GOÄ 2627 (Verschluss des harten und weichen Gaumens)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformungen und Ermittlung der Bissverhältnisse
- Einproben
- Einpassen/Eingliederung
- Nachbehandlungen
Die Leistung beinhaltet: Eingliederung von Obturatoren und Verschlussplatten in Zusammenhang mit Eingliederung einer partiellen oder totalen Prothese.
- Nicht abrechenbar
- temporäre Obturatoren nach Osteotomien oder Zystostomien: siehe GOÄ 2700 (Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen)
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Die Leistungen nach den Nrn. 101–104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
- Spitta Kommentar
- Die Leistungen nach den BEMA 101a-b–BEMA 103a ff. können nur im Zusammenhang mit den Befundklassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
- Die Leistung beinhaltet: Eingliederung von Obturatoren und Verschlussplatten in Zusammenhang mit Eingliederung einer partiellen oder totalen Prothese.
- je Defekt des weichen Gaumens abrechnungsfähig (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
vergleichbare Gebühr aus GOZ/GOÄ:









