Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 103b
Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a)
Resektionsprothesen: b) Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a)
BEMA 103b Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Maßnahme
- für Maßnahmen im Anschluss an BEMA 103a
- BEMA 103b auch mehrmals neben BEMA 103a
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- ergänzende Maßnahmen die im Zusammenhang mit der Resektionsprothese stehen
- Nicht abrechenbar
- BEMA 103c neben BEMA 103b
- Wiederherstellungen, wie Erweiterungen um konfektionierte Zähne, die den zahngetragenen Anteil der Prothese betreffen -> über BEMA-Teil 5 ZE abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 01 (U) (Untersuchung)
- BEMA Ä1 (Beratung)
- BEMA Ä925a ff. (Röntgendiagnostik)
- BEMA 96a–BEMA 96c (partielle Prothese)
- BEMA 97a ff. (totale Prothese)
- BEMA 98a–BEMA 98h (individueller Löffel, Funktionsabdruck, ...)
- BEMA 101a-b (Maßnahmen zur Weichteilstützung)
- BEMA 102 (Obturator)
- BEMA 104a/b (Epithese)
- Material- und Laborkosten
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Die Leistungen nach den Nrn. 101–104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Leistungen nach den BEMA 101a-b-103 können nur im Zusammenhang mit den Befundklassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
Die Leistungen beinhalten die Eingliederung von Resektionsprothesen.
- je Verschlussprothese, bzw. je Maßnahme abrechnungsfähig.
- Die BEMA-Nr. 103b ist neben BEMA-Nr. 103a (auch mehrmals) abrechnungsfähig.
vergleichbare Gebühren aus GOZ/GOÄ:









