Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 103a
Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
BEMA 103a Schnellcheck
- Abrechenbar
- je temporäre Verschlussprothese bzw. Maßnahme
- Eingliederung von temporären Verschlussprothesen bei:
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- Gewebeentfernung nach Tumoroperation
- ausgedehnte Zysten mit dauerhaftem Gewebeverlust
- Entzündungen mit Gewebeverlust (z. B. Tuberkulose)
- BEMA 103b auch mehrmals neben BEMA 103a
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformungen und Ermittlung der Bissverhältnisse
- Einproben
- Einpassen bzw. Eingliederung
- Nachbehandlungen
Die Leistung beinhaltet die Eingliederung einer Resektionsprothese. - Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 01 (U) (Untersuchung)
- BEMA Ä1 (Beratung)
- BEMA Ä925a ff. (Röntgendiagnostik)
- BEMA 96a–BEMA 96c (partielle Prothese)
- BEMA 97a ff. (totale Prothese)
- BEMA 98a–BEMA 98h (individueller Löffel, Funktionsabdruck, ...)
- BEMA 101a-b (Maßnahmen zur Weichteilstützung)
- BEMA 103b neben BEMA 103a (auch mehrmals)
- BEMA 102 (Obturator)
- BEMA 104a/b (Epithese)
- Material- und Laborkosten
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Die Leistungen nach den Nrn. 101–104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Leistungen nach den BEMA 101a-b-BEMA 103 können nur im Zusammenhang mit den Befundklassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
Die Leistungen beinhalten die Eingliederung von Resektionsprothesen.
- je Verschlussprothese, bzw. je Maßnahme abrechnungsfähig.
- Die BEMA-Nr. 103b ist neben BEMA-Nr. 103a (auch mehrmals) abrechnungsfähig.
vergleichbare Gebühren aus GOZ/GOÄ:









